Wie passt das zusammen?
Ja, ganz sicher!
Der Sachverständige ist gesetzlich verpflichtet, die Immobilienbewertung zu Marktpreisen vorzunehmen.
Der Immobilienmakler ist Marktkenner. Bei ihm treffen Angebot und Nachfrage des Immobilienmarktes zusammen. Deshalb ist die Doppelfunktion Immobilienmakler und ausgebildeter Immobiliensachverständiger die ideale Kombination. Die marktorientierte Immobilienbewertung bildet auch die objektive Basis für Kauf- oder Verkaufsverhandlungen.
- weisungsfrei
- unabhängig
- gewissenhaft
und haben . . .
- Schweigepflicht
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
und müssen . . .
- die Aufgabenerfüllung unparteiisch vornehmen
- die Aufgabenerfüllung persönlich erledigen
- erklären, dass ein Haftungsausschluss und eine Haftpflichtversicherung besteht
- an Fortbildungs- und kontinuierlichem Erfahrungsaustausch teilnehmen
Da ich bundesweit Gutachten erstelle und mit einem bundesweiten Netzwerk an Sachverständigen zusammenarbeite, erhebe ich bundesweit keine Fahrtkostenauslagen. Bei nahezu 100% aller Privataufträge vereinbare ich, nach Konkretisierung des Auftrages, ein Pauschalhonorar auf der Grundlage der HOAI.
Ich bin der Meinung, dieses ist die fairste Vorgehensweise, so wissen Sie, was Sie bezahlen müssen, ich, was ich erhalte. Im Kern könnte man/frau zur HOAI sagen, je höher ich schätze, umso mehr hätte ich verdient. Diese Vorgehensweise erscheint mir jedoch unlogisch, da ja der Verkehrswert (unparteiisch, unabhängig, neutral, objektiv und ohne persönliches Interesse) ermittelt werden soll und nicht das Honorar durch eine hohe Bewertung erhöht werden soll.
Also Vorsicht bei Angeboten rein nach HOAI, nach Stunden (dann kann sich der/die Sachverständige ja Zeit lassen), Grundhonorar zzgl. Prozent oder Promilleangaben, (so arbeiten im Übrigen recht häufig die Gutachterausschüsse), denn da wissen Sie ja nie, was Sie später zahlen müssten.
Für ein Kurzgutachten bei in Kürze anstehendem Verkauf berechne ich einen
Pauschalbetrag von 249 EUR inkl. gesetzlicher MwSt.